Lehrveranstaltungen

Seminar: Die chinesischen Strategeme und ihre Integration in das deutsche Recht

Dozent:innen: Univ.-Prof. Dr. Christina Eberl-Borges
Kurzname: 03.135.16432
Kurs-Nr.: 03.135.16432
Kurstyp: Seminar

Voraussetzungen / Organisatorisches

Bitte beachten Sie die Seminarankündigung auf der Lehrstuhlhomepage "Aktuell" (http://www.jura.uni-mainz.de/eberl-borges/).
Anmeldungen (mit Angabe eines Wunschthemas und eines Ersatzthemas) erfolgen ausschließlich an die Emailadresse des Lehrstuhls: ls-eberl-borges@uni-mainz.de.

Empfohlene Literatur

v. Senger, Die Kunst der List – Strategeme durchschauen und anwenden, 6. Aufl. 2016 (online-Zugriff über die Bib.)
ders.,    36 Strategeme für Manager, 5. Aufl. 2016 (online-Zugriff über die Bib.)
ders.,    36 Strategeme für das Management, 6. Aufl. 2024 (online-Zugriff über die Bib.)
ders.,    36 Strategeme für Juristen, 2020 (Bib.: 1 J/s 31)

Inhalt

Im 11. Jh. wurden in Oberitalien die Digesten des Justinian aus dem Jahr 533 n. Chr. wieder­entdeckt. Der Fund leitete die Entstehung der modernen Rechtswissenschaft in Europa ein. In China wurde etwas anderes wiederentdeckt, nämlich in den 1940er Jahren das Traktat „Die 36 Strategeme – Das geheime Buch der Kriegskunst“ (ca. 1500 n. Chr.). Die 36 Strategeme sind heute in China sehr populär. Es gibt Bücher für alle Lebenslagen. Chinesische BWL-Studierende lernen auf der Universität, wie sie Geschäfte auf Grundlage der 36 Strategeme zum Erfolg führen können. Und junge Chinesinnen und Chinesen hören von klein auf Geschichten, sehen Comics oder Fernsehfilme, in denen die Strategeme auf verschiedenste Art spielerisch zum Einsatz kommen. 
In der Sache geht es bei den Strategemen um listiges Vorgehen. Während die List bei uns negativ belegt ist (Arglist!), wird sie in China als Kunst kultiviert. Das Seminar will der Frage nachgehen, ob sich die Strategeme auch in unser Rechtssystem integrieren lassen. Dabei könnten die Strate­geme ein dritter Weg der Rechts- und Interessenverfolgung sein – neben dem berühmten „Kampf ums Recht“ (Rudolf von Jhering) und der alternativen Streitbeilegung. Auch sind die Strategeme möglicherweise bereits heute in unserem materiellen Recht relevant, etwa bei der arglistigen Täuschung des § 123 BGB. Fraglich ist allerdings, inwieweit die Strategeme mit unserer verfassungsrechtlich abgesicherten Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind. Denn es heißt ja: „Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt.“ Aber auch im Rechtsstaat? Andererseits: Wie geht man mit dominanten Persönlichkeiten um, die sich nicht an das Recht halten? Sicherlich sind die Strategeme Bestandteil auch unseres kulturellen Erbes, wie sich z.B. in Grimms Märchen zeigt. Aber bei uns wurden die Strategeme – anders als in China – nie analysiert und aufgearbeitet. Das deutsche Wort List kennt ja noch nicht einmal einen Plural.
 

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
21.10.2026 (Mittwoch) 10:00 - 12:00 -1 331 HS IX
1121 - Haus Recht und Wirtschaft II
25.11.2026 (Mittwoch) 10:00 - 12:00 01 130 RW 6
1226 - Haus Recht und Wirtschaft I
11.02.2027 (Donnerstag) 10:00 - 18:00 01 130 RW 6
1226 - Haus Recht und Wirtschaft I
12.02.2027 (Freitag) 10:00 - 18:00 01 130 RW 6
1226 - Haus Recht und Wirtschaft I